Viele ukrainische Beschäftigte arbeiten derzeit mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG in Deutschland – diese läuft am 04. März 2026 aus und wird voraussichtlich nicht verlängert. Für Unternehmen ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um Alternativen zu prüfen und rechtzeitig Planungssicherheit zu schaffen.
Informieren Sie sich hier über mögliche Aufenthaltstitel, mit denen Sie Ihre ukrainischen Mitarbeitenden auch über 2026 hinaus weiter beschäftigen können: