Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen beginnt mit guter Planung – auch beim Übergang von der Qualifizierung in Arbeit
Für viele internationale Gesundheitsfachkräfte in Ausbildung oder Anpassungsmaßnahme entsteht nach Abschluss ihrer Qualifizierung eine rechtliche Lücke: Die Berufsurkunde fehlt noch, die bisherige Aufenthaltserlaubnis läuft aus – was nun?
Damit aus dieser Übergangszeit kein Beschäftigungsstopp wird, sondern ein gut überbrückbarer Abschnitt, haben wir ein kompaktes Infoblatt für Arbeitgeber erstellt.
Es beschreibt klar und praxisnah:
– welche Anträge frühzeitig gestellt werden müssen,
– welche Unterlagen erforderlich sind,
– wie Sie als Arbeitgeber konkret unterstützen können,
– und was in der Zwischenzeit arbeitsrechtlich erlaubt ist.
Mit der sogenannten Fiktionswirkung und einem befristeten Einsatz als Hilfskraft können Sie Ihre angehenden Gesundheitsfachkräfte weiter beschäftigen – und nahtlos in eine reguläre Anstellung überführen.
Das Infoblatt finden Sie hier im Anhang.
Gerne teilen, weiterleiten und in Personalabteilungen bekannt machen!