Die Frage, ob und inwieweit Geflüchtete aus Syrien nach einem Ende des jahrelangen Bürgerkrieges wieder in Sicherheit dort leben können, erhält seit Ende März erneut starke öffentliche Resonanz. Im Rahmen eines Treffens des Bundeskanzlers mit dem syrischen Übergangspräsidenten wurde die Aussage verbreitet, 80 Prozent der in Deutschland lebenden Syrerinnen und Syrer sollen wieder in ihre Heimat zurückkehren.
Vergessen wird dabei oft, dass bereits hunderttausende Syrerinnen und Syrer in Deutschland arbeitstätig sind, die Mehrheit von ihnen in qualifizierten Beschäftigungen und insbesondere in Berufen, in denen bereits jetzt ein erheblicher Mangel an Arbeitskräften herrscht. Würden diese Menschen mit ihren Familien zu einer Ausreise gedrängt, hätte dies katastrophale Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Sachsen.
Dadurch hat die geführte Debatte nicht nur zu großer Unsicherheit innerhalb der syrischen Community in Deutschland geführt, sondern auch unter Arbeitgebenden die Sorge entstehen lassen, gut qualifizierte und integrierte Beschäftigte aus Syrien wieder zu verlieren.
Welche Aufenthaltstitel sind betroffen?
Nur bestimmte Aufenthaltstitel dürfen aufgrund einer veränderten Situation im Herkunftsland wieder entzogen werden. Konkret betrifft dies Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen, die zumeist aufgrund eines Asylantrages erteilt wurden:
Hier besteht die Möglichkeit, dass das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) künftig Widerrufsverfahren einleiten könnte.
Jetzt Handlungsmöglichkeiten prüfen!
Unternehmen sollten daher bereits jetzt prüfen, inwieweit ihre syrischen Belegschaften eine andere nicht-humanitäre Aufenthaltserlaubnis erhalten können, und damit eine langfristige Perspektive für ihre Beschäftigten aus Syrien sichern.
Unterstützung für Arbeitgebende in Sachsen
In einem neuen Informationsblatt für arbeitgebende Unternehmen in Sachsen haben wir erste grundlegende Informationen zu den Aufenthaltsperspektiven syrischer Beschäftigter zusammengestellt. Unsere Fachinformationszentren Zuwanderung beraten und unterstützen Arbeitgebende individuell bei der Identifizierung und Beantragung möglicher Aufenthaltsalternativen.
