Beschäftigung von Geflüchteten aus Venezuela

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Aktuelles

Menschen aus Venezuela stellen eine der größten Gruppen von Asylsuchenden in Sachsen dar, viele von ihnen verfügen über gute Bildungsabschlüsse und Qualifikationen und haben inzwischen ihren Weg in den sächsischen Arbeitsmarkt gefunden. Nichtsdestotrotz blieb die Anerkennungsquote im Asylverfahren auch im Jahr 2025 weiterhin niedrig, zahlreiche Venezolanerinnen und Venezolaner erhielten eine Ablehnung.

SMI Erlass ermöglicht Duldung und Weiterbeschäftigung für venezolanische Staatsangehörige trotz Ausreisepflicht

In einem Erlass vom Dezember 2025 stellte das Sächsische Innenministerium gegenüber den lokalen Ausländerbehörden klar, dass Menschen aus Venezuela nach der Ablehnung ihres Asylantrages eine Duldung erhalten sollen, und der Zugang zum Arbeitsmarkt gewahrt werden soll. Es soll damit vermieden werden, dass Personen, die während ihres Asylverfahrens bereits eine Arbeit aufnehmen, nach Ablehnung ihres Asylantrages ihre Beschäftigungserlaubnis verlieren und von ihren Arbeitgebern wieder gekündigt werden müssen. Außerdem wird klargestellt, dass abgelehnte Venezolanerinnen und Venezolaner, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und ihren Lebensunterhalt zumindest überwiegend durch ihre Erwerbstätigkeit sichern können, nicht für eine Abschiebung vorgesehen werden.

Mehr Sicherheit für Arbeitgebende und Arbeitnehmende

Damit erhalten sächsische Arbeitgeber größere Sicherheit, wenn sie venezolanische Beschäftigte mit unklarem Aufenthaltsstatus oder mit einem abgelehnten Asylantrag einstellen. Die Beschäftigten verbleiben damit zunächst im Status der Duldung und können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen später eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Fragen dazu beantwortet unser Kollege Sebastian Lupke im Fachinformationszentrum Zuwanderung Dresden unter: slupke@welcomesaxony.de.

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