Im März 2020 ist in Deutschland erstmals eine gesetzliche Regelung für Zuwanderung in Kraft getreten – das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Es fasst die Regelungen für eine Einwanderung von Personen aus Drittstaaten zu Arbeits- oder Ausbildungszwecken zusammen und eröffnet einige neue Wege für Unternehmen, ihren Fachkräftebedarf zu decken.
Das Fachinformationszentrum Zuwanderung gibt einen Überblick über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, beleuchtet aber auch unternehmensrelevante Aspekte des Duldungs- und des Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetzes. Zudem ist hier Raum für Erfahrungsaustausch und Ihre spezifischen Fragen, die entweder bereits vor Ort beantwortet oder in nachfolgenden Beratungen geklärt werden.
Zielgruppe:
Unternehmerinnen und Unternehmer, Personalverantwortliche, Personen der Führungsebene
Inhalte der Schulung:
• das Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Grundsatz, Änderungen und Neuerungen
• Duldungsgesetz und Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz – wo betrifft mich das als Unternehmerin/ als Unternehmer?
• Beispiele aus der Beratungspraxis der FACHINFORMATIONSZENTREN ZUWANDERUNG und der IBAS Beratungsstellen
Ziel ist es, dass die Teilnehmenden:
• den Umfang des Gesetzespaketes überblicken
• die für ihr Unternehmen relevanten Änderungen kennen
• wissen, an wen sie sich bei speziellen Fragen zur Einstellung von Zugewanderten wenden können
Webinar
Am 12.05.202 geben wir Ihnen zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes. Melden Sie sich hier zum Webinar an.