Interkulturalität im Öffentlichen Dienst ist in Sachsen ein Thema, bei dem die sonnige Strahlkraft noch fehlt. Das Thema treibt auch den Sächsischen Ausländerbeauftragten Geert Mackenroth um. Folglich lud er sich Diskussionsgäste ein, die sich damit auskennen, wie beispielsweise Asli Sevindim, Abteilungsleiterin Integration im NRW-Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration.
Während Sachsen noch um die richtigen Formulierungen im Integrationsgesetz ringt, war NRW das erste Flächenland, das ein solches Gesetz verabschiedete. Damit wurde die Förderung von Teilhabe und Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte umfassend gesetzlich geregelt. Das bundesweit modernste Integrationsrecht setzt dabei wichtige Standards in der Integrationspolitik: die Optimierung der Teilhabechancen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte, die Stärkung des Diversitätsbewusstseins und der antidiskriminierenden Haltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung sowie die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts.
Im Diskussionsprozess zum Sächsischen Integrationsgesetz hat sich Wirtschaft für ein weltoffenes Sachsen dafür eingesetzt, die interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung im Gesetz zu regeln und machte folgende Vorschläge: Eine Landes- und Kommunalverwaltung, die als Vorbild und Modellarbeitgeber für die Erwerbsmigration agiert und den Umgang mit einer vielfältigen Gesellschaft bei ihren Beschäftigten durch Kompetenzerwerb forciert, trägt der kulturellen Vielfalt im Arbeitsmarkt Rechnung. Die Landes- und Kommunalverwaltungen verfestigen ihren Willen, der Erhöhung des Beschäftigtenanteils mit ausländischen Wurzeln, gesetzlich. Die Entwicklung interkultureller Kompetenzen der Bediensteten der Landesverwaltung wird gesetzlich festgeschrieben, beispielweise über eine definierte Stundenzahl für demokratische Bildung jedes Beschäftigten. So viel zum Willen und wir sind gespannt auf das Ergebnis.