Sachsen als erstes der ostdeutschen Bundesländer mit einem Integrationsgesetz

//

Archiv

Damit bekennt sich der Freistaat dazu, Einwanderungsland zu sein.

Sachsen als erstes der ostdeutschen Bundesländer mit einem Integrationsgesetz. Damit bekennt sich der Freistaat dazu, Einwanderungsland zu sein.

Im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist das Sächsische Integrations und Teilhabegesetz (SITG) heute durchs Kabinett gegangen. Wirtschaft für ein Weltoffenes Sachsen hatte gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern Chemnitz, Dresden, Leipzig und Silicon Saxony e. V. lange für die Verankerung der Erwerbsmigration als wesentlichen Grundstein eines selbstbewussten Fachkräfte-Standortmarketings einer stärkeren interkulturellen Öffnung sowohl in der Wirtschaft vor allem aber im öffentlichen Sektor und zur Sicherung des Wohlstands im Freistaat geworben…

Der Freistaat Sachsen versteht sich als ein weltoffenes und zukunftsorientiertes Land. Eine gelungene Integration der Menschen mit Migrationshintergrund bietet Chancen für unser Land nicht nur in wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Hinsicht. Sie kann auch einen Beitrag zur Lösung grundlegender gesamtgesellschaftlicher Fragen, wie dem demografischen Wandel und dem damit einhergehenden Arbeitskräftemangel, leisten. So wurde es formuliert in der Präambel des Gesetzes. Sachsen ist mit dem SITG gesetzlich verbrieft Einwanderungsland. Sicher. Nicht alles, was wünschenswert gewesen wäre, spiegelt sich im Gesetz wider. Fakt ist aber, dass Sachsen das erste ostdeutsche Bundesland mit einem solchen Gesetz ist und das sechste bundesweit. Unsere Themen Erwerbsmigration, die interkulturelle Bildung der Bediensteten im öffentlichen Dienst sowie Öffnung der Verwaltung für Mitarbeitende mit ausländischen Wurzeln, finden sich nachhaltig im Gesetz wieder. “So geht Welcome Saxony.” sagt Robert Czajkowski, Vorstandssprecher des Vereins Wirtschaft für ein Weltoffenes Sachsen. Ein Sachsen-eigenes Integrations- und Teilhabegesetz ist ein wichtiges Instrument, um die Integration gut ausgebildeter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erleichtern. Es kann ein funktionierendes Integrationsmanagement im Freistaat ermöglichen und damit eine Ertüchtigungsgrundlage für die Integration von Menschen in der gesamten Gesellschaft sein.

Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien im Zuge des Gesetzesvorhabens zum Prinzip „Fordern und Fördern“ und zur Intensivierung der „…Anstrengungen zur Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten“ bekannt. Dieser Willen der Koalitionäre ist nun gesetzlich verbrieft.

Eine erfolgreiche und gesunde Wirtschaft fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt und leistet durch die Integration ausländischer Arbeitskräfte einen beachtlichen Anteil zu interkultureller Verständigung. Mit der Verankerung der Erwerbsmigration als Gesetzesbestandteil bietet sich das Potenzial, Sachsen zu einem verlässlichen Partner innerhalb des Community Buildings zu machen. Das ist eine wichtige Basis um Sachsen mit einem proaktiven Fachkräfte Standortmarketing national wie international konkurrenzfähig aufzustellen.

Der prosperierende Wirtschaftsstandort Sachsen muss im weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe als attraktiver Lebens- und Arbeitsraum wirkungsvoll sichtbar werden. Hürden und Prozessineffizienzen müssen abgebaut, Innovationen erleichtert werden. 30 % der Start ups in Deutschland werden schon jetzt von Migrantinnen und Migranten gegründet. Vielfalt ist als Innovationsmotor längst nicht mehr wegzudiskutieren. Menschen, die gemeinsam etwas schaffen, bauen Ressentiments ab und ermöglichen so ein wohlwollendes, wertebasiertes Miteinander auf Augenhöhe. So geht Welcome Saxony!

In der Sächsischen Zeitung 

Jetzt Mitmachen!