Im März 2020 tritt in Deutschland erstmals eine gesetzliche Regelung für Zuwanderung in Kraft – das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Es fasst die Regelungen für eine Einwanderung von Personen aus Drittstaaten zu Arbeits- oder Ausbildungszwecken zusammen und eröffnet einige neue Wege für Unternehmen, ihren Fachkräftebedarf zu decken.
Das Fachinformationszentrum Zuwanderung gibt in dieser ca. dreistündigen Veranstaltung einen Überblick über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, beleuchtet aber auch unternehmensrelevante Aspekte des Duldungs- und des Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetzes. Zudem ist hier Raum für Erfahrungsaustausch und Ihre spezifischen Fragen, die entweder bereits vor Ort beantwortet oder in nachfolgenden Beratungen geklärt werden.
Zielgruppe:
Unternehmerinnen und Unternehmer, Personalverantwortliche, Personen der Führungsebene
Inhalte der Schulung:
• das Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Grundsatz, Änderungen und Neuerungen
• Duldungsgesetz und Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz – wo betrifft mich das als Unternehmerin/ als Unternehmer?
• Beispiele aus der Beratungspraxis der FACHINFORMATIONSZENTREN ZUWANDERUNG und der IBAS Beratungsstellen
Ziel ist es, dass die Teilnehmenden:
• den Umfang des Gesetzespaketes überblicken
• die für ihr Unternehmen relevanten Änderungen kennen
• wissen, an wen sie sich bei speziellen Fragen zur Einstellung von Zugewanderten wenden können