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Fachkräfteeinwanderungsgesetz 

Jede gesetzliche Novellierung und Änderung, die die Zuwanderung von internationalen Fach- und Arbeitskräften erleichtert, begrüßen wir. Auch die damit verbundene thematische Aufmerksamkeit befördert die Öffnung von Unternehmen gegenüber dem Potential von Zuwandernden oder bereits hier lebenden Internationals.  

Das beschlossene Gesetz bringt für Unternehmen und Arbeitgeber zunächst viele kleinteilige Änderungen. Zum Beispiel werden die Mindestgehälter für die vorteilhafte Blaue Karte herabgestuft. Dadurch können Sie mehr Menschen nutzen und vor allem wird auch in weiteren Branchen eine Inanspruchnahme wahrscheinlich. Gesammelte Berufserfahrung wird künftig mehr gewürdigt, weil die erlaubte Tätigkeit nicht mehr direkt an die abgeschlossene akademische oder die Berufsausbildung gekoppelt ist.

Durch die sogenannten Anerkennungspartnerschaften werden Unternehmen und Arbeitgeber mehr in die Verantwortung der Prozessqualität genommen. Anerkennungsverfahren und die Anpassungsqualifizierung von Fachkräften werden damit eine gemeinsame Aufgabe von Arbeitnehmenden und -gebenden. Hierfür brauchen die Unternehmen eine fachliche Unterstützungs- und Begleitstruktur.  

Generell werden für den Umsetzungsvollzug des neuen FEG teils neue Strukturen geschaffen, teils Prozesse grundlegend weiterentwickelt werden müssen… Eine nicht zu unterschätzenden Aufgabe bei noch nicht geklärter Zuständigkeit! Die Regelungen treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten innerhalb des nächsten Jahres in Kraft. Wir informieren Sie zu gegebener Zeit gern dazu.