Abschiebestopp für Geduldete mit Chance auf Aufenthaltsrecht

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Gut zu wissen für Arbeitgeber, die Geduldete beschäftigen oder beschäftigen wollen: Nach einer neuen Weisung des Sächsischen Innenministers Armin Schuster müssen die Ausländerbehörden Geduldete, die für das Chancenaufenthaltsrecht in Frage kommen, aktiv beraten. Weiter müssten sächsische Behörden davon absehen bei ebendiesen Personen Maßnahmen zur Abschiebung einzuleiten. 

Geduldete können sich zum Chancenaufenthaltsrecht beim Sächsischen Flüchtlingsrat informieren und beraten lassen.  

Seit dem 31.12.2022 ist das Chancenaufenthaltsrecht für Geduldete in Kraft. Hierfür kommen Personen in Frage, die bis zum 31. Oktober 2022 ohne Unterbrechung seit fünf Jahren in Deutschland leben. 

Wirtschaft für ein weltoffenes Sachsen und die Fachinformationszentren begrüßen den richtigen Schritt in Richtung Arbeitsmarktintegration. 

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